© Michaila Kühnemann Landgericht München verbietet Text der Couplet AG ...wegen einer "unwahren Tatsachenbehauptung". Endlich ist die Couplet AG bissig genug für ein Verbot ;-)
München. "Ihr ist es gelungen, die Tradition der bayerischen Couplets mit frischem Wind und beißendem Spott wiederzubeleben. Damit wurde die Couplet-AG zu einer der erfolgreichsten Musikkabarettgruppen im Freistaat - seit mittlerweile 20 Jahren!", so schreibt der Bayerische Rundfunk über die Couplet AG. Aber erst jetzt, im 22. Jahr ihres Bestehens wurde ein Text der Couplet AG verboten. Das wurde aber auch Zeit - da wart ihr wohl bisher nicht bissig genug ;-) Kurz nachdem das Couplet über die Kakerlake Elsa im BR gezeigt wurde, hat eine Metzgerei aus dem niederbayrischen Bad Birnbach beim Landgericht München I erreicht, dass der Couplet AG die Verwendung des ursprünglichen Textes unter Einbeziehung der Metzgerei verboten wird. Oder es würde ein Ordnungsgeld von 250000 Euro fällig. Denn der Text des Couplets stelle "eine Verunglimpfung dar und beinhalte rechtswidrige unwahre Tatsachenbehauptungen". Kommentar: Kabarettistische Texte im Allgemeinen und Couplets im Besonderen sind ja für ihre Tatsachenbehauptungen bekannt. Daher sollten nun alle Kabarettisten die Erwähnung von Kakerlaken, Metzgereien und Bäckereien in ihren Texten gründlich prüfen. Vielleicht zieht das Urteil sogar noch weitere Kreise? Wenn nämlich die Deutsche Bahn, die ja gerne zum Ziel von kabarettistischen "Tatsachenbehauptungen" wird, aus diesem Urteil ihre Schlüsse ziehen sollte... Da könnte die Bandbreite kabarettistischer Themen plötzlich ganz eng werden. Das wäre katastrophal - gerade jetzt, wo die FDP, die Heerscharen von Kabarettisten ernährt hat, als Themenlieferant komplett ausgefallen ist ;-)
Links: Die Couplet AG, Bericht des Münchner Merkur über das Verbot, Bericht über die Couplet AG (br.de)
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