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Helge Schneider appellierte an Olaf Scholz Helge: Bezugsgröße für die Erstattung sollte nicht der November 2019, sondern ein Monatsdurchschnitt sein. - Info des Finanzministeriums: Solo-Selbstständige können auch den durchschnittlichen Jahresumsatz 2019 zugrunde legen.
Mülheim an der Ruhr. In einer Art offenen Brief hat Helge Schneider an Olaf Scholz apelliert, die Unterstützung für den jetzigen Verdienstausfall nicht aufgrund des Monatseinkommens von November 2019 zu berechnen, sondern aufgrund eines Monats-Durchschnitts: "Bei der Unterstützung für Künstler ist Dir ein Fehler unterlaufen: Ich habe im November 2019 gar kein Geld verdient, also kann man dafür ja auch keine 75% ausrechnen. Bitte mache das anders. Zum Beispiel nehme den JAHRES-MONATSDURCHSCHNITT. Danke!" Man könnte es als "Antwort" auf Helges Appell verstehen, was das Bundesfinanzministerium am selben Tag veröffentlichte. Darin steht wörtlich: "Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen".
Links: Helge Schneider, Appell von Helge Schneider, Info des Bundesfinanzministeriums
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