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Steuertipps zu Spenden

1. Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Spenden können im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden:
  • Bis zu 5 Prozent der Gesamteinkünfte für kirchliche, religiöse und besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke.
  • Bis zu 10 Prozent der Gesamteinkünfte für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke.
  • Bis zu 1500/3000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) pro Jahr zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab, von höheren Spenden erkennt es maximal weitere 1500/3000 Euro als Sonderausgaben an. Das gilt aber nur für Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und Wählervereinigungen.


  • 2. Spendenquittung

    Bei Spenden bis zu 100 Euro reicht als Spendennachweis der Kontoauszug. Für größere Beträge ist eine Spendenquittung nötig. Alle Spenden für gemeinnützige (auch für kulturelle und sportliche) Organisationen können direkt von diesen Organisationen empfangen und bescheinigt werden!