| Steuertipps zu Spenden |
1. Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?
Spenden können im Rahmen der Steuererklärung
steuermindernd geltend gemacht werden:
Bis zu 5 Prozent der Gesamteinkünfte für kirchliche, religiöse und besonders
förderungswürdige gemeinnützige Zwecke.
Bis zu 10 Prozent der Gesamteinkünfte für wissenschaftliche, mildtätige und
besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke.
Bis zu 1500/3000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) pro Jahr zieht das Finanzamt
direkt von der Steuerschuld ab, von höheren Spenden erkennt es maximal weitere
1500/3000 Euro als Sonderausgaben an. Das gilt aber nur für Mitgliedsbeiträge
an politische Parteien und Wählervereinigungen.
2. Spendenquittung
Bei Spenden bis zu 100 Euro reicht als Spendennachweis der Kontoauszug.
Für größere Beträge ist eine Spendenquittung nötig.
Alle Spenden für gemeinnützige (auch für kulturelle und
sportliche) Organisationen können direkt von diesen Organisationen
empfangen und bescheinigt werden!
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